In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Kosten für das Gutachten gehören zu dem Schaden, den sie Ihnen ersetzen muss. Bei kleinen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen – wir beraten Sie dazu.
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Überlassen Sie die Begutachtung nicht dem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung, denn er arbeitet in deren Auftrag.
Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Angaben, die für die Regulierung wichtig sind, wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung sowie Vor- und Altschäden, fehlen darin, und im Streitfall hat er nur wenig Beweiskraft. Mehr dazu unter Unfallgutachten.
Ja. Als Bewertungspartner von Classic-Analytics erstellen wir Wertgutachten für Young- und Oldtimer, zum Beispiel zur Versicherungseinstufung, für Kauf und Verkauf oder im Schadenfall. Wir bewerten Fahrzeuge im Umkreis von 100 km. Mehr dazu unter Young- und Oldtimerbewertungen.
In Langenhahn im Westerwald (Koblenzer Str. 9, 56459 Langenhahn) und in unserer Zweigstelle in Siegbach (Bohnwiesstraße 18, 35768 Siegbach). Die Schadenhotline 0800 3000 445 ist kostenlos. Alle Kontaktwege finden Sie auf der Seite Kontakt.